Anzeigen von Client-Anwendungsregeln
Auf der Registerkarte Anwendungsblockierungs-Client-Regeln werden alle auf Client-Systemen erstellten Regeln angezeigt, mit denen Anwendungen erlaubt oder blockiert werden. In der Standard-Ansicht werden alle Regeln, einschließlich der Duplikate, angezeigt. In der Aggregierten Ansicht werden Regeln in Gruppen mit ähnlichen Merkmalen angezeigt.
So zeigen Sie alle Client-Anwendungsregeln an:
- Wählen Sie in der Richtlinie „Anwendungsblockierregeln“ die Registerkarte Anwendungsblockierungs-Client-Regeln aus, und klicken Sie auf die Registerkarte Standard-Ansicht.
- Führen Sie einen der folgenden Schritte aus, um die Ansicht zu ändern:
Zum...
|
Aktion...
|
Details einer Regel anzuzeigen
|
Wählen Sie die Regel, und klicken Sie auf Eigenschaften.
|
Die Liste der Regeln durchzublättern
|
Klicken Sie in der Symbolleiste auf die Navigationsschaltflächen
|
Die Liste der Regeln zu filtern
|
Klicken Sie auf Filter festlegen. Aktivieren Sie im Dialogfeld Anwendungsfilter festlegen eines oder mehrere Kontrollkästchen, und geben Sie einen Wert in das entsprechende Feld ein, um einen Filter festzulegen.
|
So zeigen Sie aggregierte Client-Anwendungsregeln an:
- Wählen Sie in der Richtlinie „Anwendungsblockierregeln“ die Registerkarte Anwendungsblockierungs-Client-Regeln aus, und klicken Sie auf die Registerkarte Aggregierte Ansicht.
- Klicken Sie auf Spalte auswählen, damit das Dialogfeld Aggregierte Anwendungsregel geöffnet wird. (Falls es nicht bereits angezeigt wird.)
- Aktivieren Sie eine oder mehrere Optionen, um die Kriterien für das Aggregieren der Client-Regeln zu bestimmen, und klicken Sie auf OK.
So zeigen Sie die Details einer aggregierten Client-Anwendungsregel an:
- Wählen Sie auf der Registerkarte Aggregierte Ansicht eine aggregierte Regel, und klicken Sie im Kontextmenü oder in der Symbolleiste auf Individuelle Regeln anzeigen.
Auf der Registerkarte Standard-Ansicht werden alle in der aggregierten Regel enthaltenen individuellen Regeln angezeigt.
Copyright © 2005 McAfee, Inc. Alle Rechte vorbehalten.